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Start-ups und IP: Parallelen für den deutschen Mittelstand

Aus einer jüngeren Studie zur Relevanz des geistigen Eigentums für Start-Ups lassen sich interessante Parallelen für den deutschen Mittelstand ziehen. 

 Geistiges Eigentum als Anreiz für Finanzierungen  

Gewerbliche Schutzrechte, insbesondere Patente und Marke, spielen für das Einwerben von Fremdfinanzierung eine große Rolle. So haben bereits 10% der Start-ups, in die bei Seed-Fundings investiert wird, eine Patentanmeldung eingereicht. Diese Quote steigt bei Start-ups mit Early Stage Investments auf 28% und bei Start-ups mit weiteren Finanzierungsrunden auf 44%. Unternehmen, die sich Patente und Marken sichern, demonstrieren ihr Engagement für Innovation und werden dadurch für Risikokapitalgeber attraktiver. Letztlich steigt auch Marktwert der jeweiligen Unternehmen durch ihre gewerblichen Schutzrechte. 

 Vorteil durch europäische IP-Rechte  

Europäische Patente und Marken haben aufgrund ihrer geographischen Reichweite einen klaren Vorteil gegenüber nationalen Schutzrechten. Diese Bedeutung haben auch Fremdkapitalgeber erkannt. So ist die Wahrscheinlichkeit, eine Frühphasenfinanzierung zu erhalten, bei Start-ups mit einer EU-Markenanmeldung 6,1-mal höher als bei Unternehmen ohne Schutzrechte, bei nationalen Marken fällt dieser Effekt eindeutig geringer aus (2,8-mal). Ähnliches lässt sich bei europäischen Patenten (5,3-mal) und nationalen Patenten (3,8-mal) beobachten. Durch die Nutzung europäischer Schutzrechte können sich auch KMUs lokale und internationale Anerkennung und Zugang zu Kapital sichern.  

 Kombinierte Schutzrechtsstrategien 

Die Wahrscheinlichkeit, dass ein Start-up in der Frühphase Fremdkapital einwirbt, ist für den Fall, dass Patente und Marken angemeldet wurden, etwa 10-mal so hoch wie für ein Start-up ohne Schutzrechte. Sofern nur Patente angemeldet wurde, sinkt dieser Faktor auf 6,4 und bei alleinigen Markenanmeldungen sogar auf 4,3. Dies verdeutlicht, dass Start-ups mit klarer Schutzrechtsstrategie, die nicht nur technische Schutzrechte, sondern auch z.B. Marken und Designs abdeckt, von Investoren höher wertgeschätzt werden als ähnliche Gründungsunternehmen. Nicht nur für das Einwerben von Fremdkapital, sondern auch zur Sicherung und Maximierung des pekuniären Werts eines Unternehmens ist eine umfassende IP-Strategie – nicht nur aus Investorensicht – unverzichtbar. 

 Fazit 

Durch die Nutzung gewerblicher Schutzrechte können mittelständische Unternehmen ihren Innovationsvorsprung sichern und ihren Wert steigern, ebenso wie Startups. Hierbei sollte eine umfassende und passgenaue IP-Schutzrechtsstrategie verfolgt werden.  

Weitere Zahlen finden sich in der genannten Studie, die abrufbar ist unter https://www.epo.org/de/service-support/publications?pubid=943333 . 

Porträt: Jakob Schott
Jakob Schott, Rechtsanwalt bei Wuesthoff & Wuesthoff

 

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