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Intellectual Property (IP)

Deutsch: “Geistiges Eigentum”

Geistiges Eigentum (IP) bezieht sich auf geistige Schöpfungen wie Erfindungen, literarische und künstlerische Werke, Geschmacksmuster und im Handel verwendete Symbole, Namen und Bilder.

 

Patent

Ein Patent ist ein gewerbliches Schutzrecht, das dem Inhaber ein Monopol für die gewerbliche Benutzung der geschützten Erfindung einräumt. Der Patentinhaber kann Dritten verbieten, die patentierte Erfindung zum Beispiel gewerblich herzustellen oder zum Kauf anzubieten. Als Ausgleich wird die Erfindung veröffentlicht, sodass die Allgemeinheit von der Erfindung Kenntnis erlangt und diese frei nutzen kann, sobald das Patent nicht mehr wirksam ist.

Die Laufzeit eines Patents ist gesetzlich begrenzt, in den meisten Ländern auf max. 20 Jahre. Auch haben Patente immer einen definierten geographischen Schutzbereich. So gelten deutsche Patente nur im Bereich der BRD, ein Europäische Einheitspatent in allen am Einheitspatentsystem teilnehmenden Staaten (Stand Juni 2023: 17 Europäische Staaten).

Um für eine Erfindung ein Patent erteilt zu bekommen, muss diese in Worte gefasst und als Patentanmeldung bei dem zuständigen Patentamt eingereicht werden. Dort wird geprüft, ob die beschriebene Erfindung die gesetzlichen Anforderungen für die Patenterteilung erfüllt. Damit ein Patent erteilt wird, muss die angemeldete Erfindung unter anderem neu sein, d.h. sie darf noch nicht veröffentlicht worden sein (weder vom Anmelder noch von einem Dritten). Darüber hinaus muss die Erfindung auf einer erfinderischen Tätigkeit beruhen, d.h. sie darf nicht naheliegend sein. Je nach Land sind ggf. noch weitere Erfordernisse zu erfüllen.

Nach der Erteilung können Dritte gegen das Patent vorgehen, z.B. wenn sie der Auffassung sind, die Erfindung war bereits vor dem Anmeldetag des Patents bekannt. Das Patent wird dann ggf. eingeschränkt oder widerrufen.

 

Patentanwalt

Patentanwälte arbeiten auf Seite von Erfindern und Unternehmen und vertreten diese insbesondere gegenüber dem Deutschen Patentamt. Patentanwälte sind auf Fragestellungen des gewerblichen Rechtsschutzes spezialisiert, also insbesondere auf Patente, Gebrauchsmuster, Marken, Designs und das Arbeitnehmererfinderrecht. Deutsche Patentanwälte verfügen meist über einen Universitätsabschluss in einem technischen Bereich und haben eine mehrjährige juristische Zusatzausbildung durchlaufen.

 

Patent Quality Charter

Die Patent Quality Charter ist eine Industrie-Initiative zur Verbesserung der Qualitätsstandards bei der Patentprüfung. Die Industry Patent Quality Charter setzt sich für mehr Qualität statt Quantität bei der Vergabe von Patenten durch das Europäische Patentamt ein. Grund dafür ist, dass sich durch Patente von mangelnder Qualität die Widerrufsrate und die Anzahl an Beschwerdeverfahren erhöht. Dies wiederum kostet Unternehmen interne Ressourcen und Anwaltskosten. Nachhaltige Patente, die Überprüfungsverfahren überstehen sind daher essentiell für Unternehmen und die Standards in der Industrie. Die Forderung der Charter lautet daher: Eine bessere Qualitätsprüfung von Patenten durch das Europäische Patentamt.

Da eine hohe Patentqualität nicht nur wichtig für die Industrie ist, die darauf ihre Investitionen und Forschung aufbaut, sondern auch im Interesse der Öffentlichkeit, befindet sich Anaqua im Einklang mit den Zielen der IPQC, Qualitätsstandards an erste Stelle zu setzen.

Auslöser für die Entstehung der Charter war die Beobachtung, dass eines deutlichen Rückganges der Überprüfungszeit pro eingereichtem Patent in den letzten Jahren, während die Zahl der Prüfer jedoch gleich geblieben war. Daraus ergab sich, dass die Prüfung weniger gründlich vorgenommen wurde.

 

Marke

Eine Marke kann als die Summe aller Vorstellungen verstanden werden, die ein Markenname oder ein Markenzeichen bei (potenziellen) Kunden hervor ruft. Diese Vorstellungen werden durch Namen, Logos, oder Kombinationen aus diesen geschaffen.

In rechtlicher Hinsicht versteht man unter einer Marke ein Zeichen, das geeignet ist, die Waren oder Dienstleistungen eines Unternehmens von denjenigen anderer Unternehmen zu unterscheiden. Das können beispielsweise Wörter, Buchstaben, Zahlen, Abbildungen, aber auch Farben, Hologramme, Multimediazeichen und Klänge sein.

 

Trademark

Trademark ist die englische Bezeichnung für „Warenzeichen“ und wird mit ™ (für eingetragene oder nicht-eingetragene Marken) oder mit ® (für eingetragene Marken) kenntlich gemacht. Mit einem Trademark wird eine eingetragene oder nicht eingetragene Marke gekennzeichnet, für die Schutzrechte bestehen, mindestens in Form einer hinterlegten Anmeldung.

 

DPMA

DPMA steht für das Deutsche Patent- und Markenamt. Das Patentamt ist die Zentralbehörde im Gebiet des gewerblichen Rechtsschutzes in Deutschland. Es ist für die Erteilung von Patenten, für die Eintragung von Gebrauchsmustern, Marken und Designs sowie für die Information der Öffentlichkeit über bestehende gewerbliche Schutzrechte zuständig.

 

USPTO

Das United States Patent and Trademark Office (PTO oder USPTO) ist das Patentamt der Vereinigten Staaten, das Patente für Erfindungen vergibt und für die Etablierung von Marken- und geistigen Eigentumsrechten verantwortlich ist.

 

EPA

EPA ist die Abkürzung für das Europäische Patentamt (Englisch: EPO – European Patent Office). Das Europäische Patentamt (EPA) erteilt europäische Patente für die Vertragsstaaten des Europäischen Patentübereinkommens und einige andere Staaten, die mit dem EPA Erstreckungs- und Validierungsabkommen geschlossen haben. Das EPA bietet ein einheitliches Patenterteilungsverfahren, nicht aber ein einheitliches Patent im Hinblick auf die Durchsetzung. Ein vom EPA erteiltes Patent ist daher kein einheitliches EU-Patent oder einheitlich anerkanntes europaweites Patent, sondern ein Bündel von nationalen Patenten. Vom EPA erteilte Patente können allerdings zentral beim EPA im Einspruchsverfahren angefochten werden. Neben der Erteilung europäischer Patente ist das EPA auch für die Erstellung von Patentierbarkeitsrecherchen für nationale Patentanmeldungen im Auftrag der Patentämter von Frankreich, den Niederlanden, Belgien, Luxemburg, Italien, der Türkei, Griechenland, Zypern, Malta, San Marino, Litauen, Lettland und Monaco zuständig.

 

IP5

Die fünf Ämter für geistiges Eigentum (IP5) sind ein Forum der fünf größten Ämter für geistiges Eigentum der Welt, das gegründet wurde, um die Effizienz des Prüfungsverfahrens für Patente weltweit zu verbessern.

Die Mitglieder von IP5 sind:

  • das Europäische Patentamt (EPA)
  • das Japanische Patentamt (JPO)
  • das koreanische Amt für geistiges Eigentum (KIPO)
  • die Nationale Behörde für geistiges Eigentum der Volksrepublik China (CNIPA)
  • und das Patent- und Markenamt der Vereinigten Staaten (USPTO)

 

World Intellectual Property Organization

Die Weltorganisation für geistiges Eigentum ist eine der 15 Sonderorganisationen der Vereinten Nationen. Gemäß dem Übereinkommen von 1967 zur Errichtung der Weltorganisation für geistiges Eigentum wurde die WIPO gegründet, um das geistige Eigentum (IP) weltweit zu fördern und zu schützen, indem sie mit Ländern und internationalen Organisationen zusammenarbeitet.

 

Gebrauchsmuster

Wie ein Patent gewährt auch ein Gebrauchsmuster dem Inhaber ein Monopol für die gewerbliche Benutzung der Erfindung. Der Inhaber kann Dritten verbieten, die geschützte Erfindung zum Beispiel gewerblich herzustellen oder zum Kauf anzubieten. Als Ausgleich wird die Erfindung veröffentlicht, sodass die Allgemeinheit von der Erfindung Kenntnis erlangt und diese frei nutzen kann, sobald das Gebrauchsmuster nicht mehr wirksam ist.

Die Laufzeit eines Gebrauchsmusters ist gesetzlich begrenzt, in Deutschland auf max. 10 Jahre. Wie Patente haben auch Gebrauchsmuster immer einen definierten geographischen Schutzbereich.

Im Gegensatz zu einem Patent wird ein Gebrauchsmuster vor der Eintragung meist nicht substanziell auf Neuheit und erfinderische Tätigkeit geprüft. Wie im Fall eines Patents können Dritte jedoch gegen die Eintragung vorgehen, z.B. wenn sie aufgrund angeblicher Verletzung des Schutzrechts verklagt werden.

 

Design

Ein Design (früher: Geschmacksmuster) ist eine zweidimensionale oder dreidimensionale Erscheinungsform eines ganzen Erzeugnisses oder eines Teils davon. Es ergibt sich also aus den Linien, Konturen, Farben, der Gestalt, Oberflächenstruktur beziehungsweise den Werkstoffen eines Erzeugnisses.

 

Geschmacksmuster

Ein als Vorlage für die Fertigung von Massenwaren (gewerbliche Erzeugnisse) verwendbares Muster (zweidimensional) oder Modell (dreidimensional), das zur Gestaltung der äußeren Form dient.

 

Geschäftsgeheimnisse

Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse sind ein Rechtsbegriff im deutschen Wettbewerbsrecht. Der Rechtsbegriff umfasst alle auf ein Unternehmen bezogene Tatsachen, Umstände und Vorgänge, die nicht offenkundig, sondern nur einem begrenzten Personenkreis zugänglich sind und an deren Nichtverbreitung ein Unternehmen ein jeweils berechtigtes Interesse hat. Betriebsgeheimnisse umfassen im Wesentlichen technisches, Geschäftsgeheimnisse dagegen vornehmlich kaufmännisches Wissen. Oberbegriff ist das Unternehmensgeheimnis als eine im Zusammenhang mit einem Unternehmen stehende, nicht offenkundige Tatsache.

 

Europäisches Patent

Das Europäische Patent bündelt das Anmelde- und Erteilungsverfahren zur Erlangung nationaler Patente in den beteiligten europäischen Staaten und ist daher kein eigenständiges Patent. Das Anmelde- und Erteilungsverfahren vor dem Europäischen Patentamt (EPA) ermöglicht eine gleichzeitige Patentanmeldung in 38 Staaten, also auch außerhalb der Europäischen Union (EU). Einmal angemeldet und von den Mitgliedsstaaten anerkannt, hat das Europäische Patent dieselbe Wirkung wie ein nationales Patent.

 

Einheitspatent

Das Europäische Patent mit einheitlicher Wirkung (EPeW, umgangssprachlich auch EU-Patent oder Einheitspatent) ist seit dem 1. Juni 2023 verfügbar.

Im Unterschied zum Europäischen Patent wird das Einheitspatent seine Wirkung nur in den teilnehmenden Mitgliedsstaaten der EU entfalten. Es ist kein Bündel nationaler Patente, sondern ein eigenständiges Schutzrecht, das künftig in bis zu 25 Mitgliedstaaten der EU gilt.

Das Einheitspatent ist vergleichbar mit der Unionsmarke oder dem Gemeinschaftsgeschmacksmuster, die in allen EU-Mitgliedstaaten einheitlich gelten. Die einheitliche Wirkung soll Schutz und dessen Durchsetzung in der EU vereinfachen.

 

PCT-Anmeldung

Die PCT-Anmeldung ist eine internationale Patentanmeldung. Mit der Einreichung einer PCT-Anmeldung können Anmelder gleichzeitig Patentschutz für ihre Erfindung in mehreren Ländern anstreben. Der PCT-Vertrag unterstützt Anmelder, die weltweiten Patentschutz für ihre Erfindungen anstreben und ist einzelnen Patentämtern bei der Entscheidungsfindung zur Patenterteilung behilflich.

 

Urheberrecht

Das Urheberrecht schützt das Werk eines Urhebers und ist nicht übertragbar. Der Urheber kann jedoch anderen Personen Nutzungs- und Verwertungsrechte einräumen und festlegen, ob diese Rechte dann auch weiter übertragen werden können.

Das Urheberrecht an einem Werk entsteht sofort per Gesetz und muss nicht registriert oder eingetragen werden. Eine Idee als solche ist noch nicht urheberrechtlich geschützt, sie muss sich erst in einem Werk konkret ausdrücken.

 

Copyright

Copyright (Deutsch: „Kopierrecht“) wird meist mit dem Urheberrecht gleichgesetzt. Das ist allerdings nicht ganz korrekt. Das Urheberrecht schützt den Erfinder eines Werkes einschließlich seiner wirtschaftlichen und ideellen Rechte. Beim Copyright geht es um die Rechte am Vervielfältigen eines Werkes. Anders als das Urheberrecht ist es vor allem ökonomisch ausgerichtet. Der Urheber muss in diesem Sinne also nicht unbedingt auch der Schöpfer eines Werkes sein.

Das zugrunde liegende Konzept hinter dem Copyright ist, dass es jedem erlaubt ist, sein „geistiges Eigentum“ vor unrechtmäßiger Verwendung zu schützen. Ob etwas vom Copyright geschützt ist, erkennt man am ©-Symbol. Als Zusatz muss der Name des Urhebers unbedingt mit angeführt sein.

 

Domains

Eine Domain ist ein weltweit einmaliger, eindeutiger Name für einen abgegrenzten Teilbereich des Internets – zum Beispiel eine Website. Jede Domain besteht aus drei Ebenen, die jeweils durch einen Punkt voneinander getrennt sind.

Jede Domain ist ein weltweit einzigartiger und damit auch eindeutiger Name für einen bestimmten Ort des Internets. Jeder Domainname ist einmalig und kann nicht dupliziert und mehrfach verwendet werden.