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Republik Moldau zum Beitritt zum Europäischen Patentübereinkommen eingeladen

Auf seiner 173. Tagung am 13. Dezember 2022 beschloss der Verwaltungsrat der Europäischen Patentorganisation, die Republik Moldau zum Beitritt zum Europäischen Patentübereinkommen (EPÜ) einzuladen. Moldau wird damit voraussichtlich zum 40. Vertragsstaat des EPÜ.

Zwischen der Republik Moldau und der Europäischen Patentorganisation besteht eine langjährige enge Zusammenarbeit. 2013 unterzeichneten die Europäische Patentorganisation und Moldau ein Validierungsabkommen, das am 1. November 2015 in Kraft trat. Die umfassende Zusammenarbeit zwischen dem Europäischen Patentamt (EPA) und der Staatlichen Behörde für geistiges Eigentum der Republik Moldau (AGEPI) im Rahmen des Validierungsabkommens bereitete den Weg für die Einladung an die Republik Moldau zum EPÜ-Beitritt.

In den letzten Jahren umfasste diese Zusammenarbeit Bereiche wie die Aus- und Fortbildung – innerhalb und außerhalb der AGEPI – sowie den Datenaustausch, um den verfügbaren Bestand an Patentinformationen und Patentwissen für die Nutzer beider Ämter zu erweitern. Die AGEPI ist auch dem Vereinigten Register beigetreten, was den direkten Zugriff auf aktuelle Statusinformationen für erteilte EP-Patente in der Republik Moldau erlaubt.

Vor dem EPÜ-Beitritt muss die Republik Moldau nationale Rechtsvorschriften für die Durchführung und Anwendung des EPÜ erlassen. Das EPA wird Moldau in diesem Prozess voll und ganz unterstützen und vor dem Beitritt, der nach einem von beiden Ämtern vereinbarten Zeitplan erfolgt, ebenfalls eine Reihe von Verfahrens- und administrativen Schritten durchführen.

Das EPA freut sich, den 40. Vertragsstaat des EPÜ in naher Zukunft begrüßen zu dürfen.16

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