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Einheitspatent in „a nutshell“ – Teil 1: Weniger Komplexität und Kosten

Vom US-Patentamt erteilte Patente wirken für einen Markt mit mehr als 250 Mio. Konsumenten, chinesische Patente sogar für über 1,25 Mrd. Deutschland als bevölkerungsreichstes Land in Europa kommt nicht auf 100 Mio. Dass dies Patentschutz in Europa unverhältnismäßig teuer macht, haben die europäischen Regierungen bereits vor Jahrzehnten erkannt und mit dem Europäischen Patentübereinkommen und der Gründung des Europäischen Patentamts einen Weg geschaffen, wenigstens für die Prüfung und Erteilung von Patenten ein einheitliches Verfahren zu schaffen. Diese Idee war so erfolgreich, dass am Europäischen Patentsystem auch Staaten teilnehmen, die nicht zur EU, ja nicht einmal zu Europa gehören. Trotzdem haben wir auf die Weiterentwicklung dieses Systems über fünfzig Jahre warten müssen.

Seit dem 1.06.2023 ist diese Weiterentwicklung da. Anstelle eines Bündels von nationalen Patenten, die in jedem Land einzeln verlängert und ggf. vor Gericht durchgesetzt werden müssen, bekommt der Anmelder nun ein Patent, für dessen Aufrechterhaltung in den wirtschaftlich wichtigsten Ländern der EU nur noch eine einzige Jahresgebühr zu zahlen ist, und bei dem ein einziger Richterspruch ausreicht, um eine Patentverletzung in allen diesen Ländern zu stoppen.

Das europäische Einheitspatent ist endlich da

Ein Gericht mit der Macht, staatenübergreifend über Bestand und Verletzung von Patenten zu befinden, musste für das einheitliche Patentsystem neu geschaffen werden. Dieses Einheitspatentgericht hat zwei Instanzen. Die erste Instanz ist dezentral auf ganz Europa verteilt und umfasst eine Zentralkammer und mehrere Regional- und Lokalkammern, in Deutschland beispielsweise gibt es vier Lokalkammern in Düsseldorf, Hamburg, Mannheim und München. Da die Richter im wesentlichen dieselben sind, die auch bisher an den dortigen Landgerichten mit Patentsachen befasst waren, ist mit Änderungen der Spruchpraxis nicht zu rechnen.

Zum Startzeitpunkt nehmen 17 der 25 EU-Staaten am neuen einheitlichen Patentsystem teil. Wie groß der Druck auf die bisher abseitsstehenden Länder wird, sich anzuschließen, hängt sicherlich von der Akzeptanz ab, die das neue System bei den Anmeldern findet. Ein wichtiger Schritt im Hinblick auf Reduzierung von Komplexität und Kosten ist dennoch erreicht.

Antje Heuer, Patentanwältin bei Beetz & Partner
Antje Heuer, Patentanwältin bei Beetz & Partner

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