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Fördermittel als Strategisches Finanzierungsinstrument

Fristablauf nicht verpassen!

 

Die deutsche Fördermittel-Landschaft könnte man mit einem exquisit bestückten Buffet vergleichen – reichhaltig und vielfältig, aber auch ein bisschen überwältigend, wenn man nicht weiß, wo man anfangen soll. Dabei sind Fördermittel vorallem für kleine und mittelständische Unternehmen der Zaubertrank für Wachstum und technologische Sprünge. Ein erteiltes Patent impliziert im Grunde bereits die Innovation eines Vorhabens und damit gute Chancen auf eine Förderung.

 

Gute Hilfsmittel auf der Suche nach dem passenden Fördertopf sind die Förderdatenbank des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz (www.foerderdatenbank.de) und die Förderberatung des Bundes (www.foerderinfo.bund.de). Diese digitalen Schatzkarten sind Ihre Wegweiser durch den Förderdschungel. Sie bieten gut strukturierten und übersichtlich aufbereiteten Zugriff auf Tausende von Programmen und helfen Ihnen, die Nadel im Heuhaufen zu finden

 

Eine kleine Auswahl aus der Förder-Hitliste für den Mittelstand:

  • ZIM (Zentrales Innovationsprogramm Mittelstand): Der Popstar unter den Förderprogrammen: Fördert die Entwicklung neuer oder signifikant verbesserter Produkte, Verfahren oder technischer Dienstleistungen.
  • KMU-innovativ: Ermöglicht eine Förderung für besonders innovative Projekte kleiner und mittlerer Unternehmen.
  • Horizon Europa: Das größte Forschungs- und Innovationsförderprogramm der EU stellt bedeutende Mittel zur Verfügung, um die internationale Zusammenarbeit im Bereich F&E zu fördern. ​
  • Forschungszulage: Steuerliche Förderung für Unternehmen, die in Forschung und Entwicklung investieren.

 

Das Forschungszulagengesetz – Das Potential rückwirkender Förderung nutzen

Die Forschungszulage ist aus meiner Sicht aktuell auf Platz eins in der Förder-Hitparade. Vorallem aber das Einzige Förderprogramm, das eine rückwirkende Förderung ermöglicht. Alle in Deutschland steuerpflichtigen Unternehmen im Sinne des Einkommensteuer- und Körperschaftsteuergesetzes sind förderfähig unabhängig von Unternehmensgröße und Branche. Die Forschungszulage ist noch attraktiver, seitdem sie am 27.03.2024 durch das Wachstumschancengesetz nochmal aufgebessert wurde.

 

Was ändert sich?

Das Wichtigste zuerst: Bisher war die Forschungszulage bis 2026 zeitlich begrenzt – mit der Gesetzesänderung gilt sie nun unbefristet. Zudem wurde die Bemessungsgrundlage von bisher 4 Mio. EUR auf 10 Mio. EUR angehoben, d.h. die maximale Förderung steigt von 1 Mio. EUR auf 3,5 Mio. EUR pro Jahr. Neben Personalkosten und externen Entwicklungskosten werden künftig auch Anschaffungs- und Herstellungskosten für Anlagen gefördert. Zudem steigt die effektive Förderung für externe Entwicklungsaufträge von bisher 15% auf 17,5%. Der Stundensatz für Eigenleistungen von Einzelunternehmern wird von 40 EUR auf 70 EUR je Arbeitsstunde angehoben. Außerdem können KMUs künftig eine Erhöhung der Forschungszulage um 10 Prozentpunkte beantragen, d.h. sie steigt von 25 auf 35 Prozent der Bemessungsgrundlage.

 

Was wird gefördert?

Die Forschungszulage fördert nachstehende Leistungen aus Einzel- oder Kooperationsprojekten der Grundlagenforschung, industriellen Forschung und experimentellen Entwicklung mit 25 %:

  1. Eigenbetriebliche Forschung
  2. Externe Forschungsaufträge
  3. Eigenleistungen eines Einzelunternehmers oder Mitunternehmers
  4. Investitionskosten

 

Fristablauf nicht verpassen!

Der Antrag auf Forschungszulage kann innerhalb von 4 Jahren nach Ablauf des Jahres, für das der Anspruch entstanden ist, gestellt werden. Die Antragsfrist für das Jahr 2020 endet dem­nach Ende 2024!

– also, liebe Unternehmer, ran an die Fördermittel! Diese Chance lässt man sich nicht entgehen.

Und dabei ist zu betonen: Ein Fördermittelzuschuss muss keine einmalige Sache sein! Wenn Ihr Unternehmen und Ihre Projekte sich dazu eignen, können Sie mehrere Zuschüsse pro Jahr beantragen. Der erste Antrag ist erfahrungsgemäß der Schwierigste. Nach dem dritten oder vierten, stellt sich eine gewisse Routine ein, da der Aufbau vieler Antragsverfahren ähnlich gestaltet ist. Alternativ für den Anfang einen Fördermittelberater an die Seite nehmen oder das Thema einfach komplett outsourcen.

Sabine Hentschel

 

Sabine Hentschel Fördermittelberaterin
Sabine Hentschel
Fördermittelberaterin

Die Hentschel Fördermittelberatung ist spezialisiert auf F&E Förderung und unterstützt mittelständische Unternehmen und Konzerne schnell und praxisnah bei der Antragstellung.

Hentschel Fördermittelberatung für Forschung & Entwicklung

Oberföhringer Str. 127 b

D-81925 München

Fon +49/89/23164818

s.hentschel@hentschel-foerdermittel.de

www.hentschel-foerdermittel.de

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